Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) schreibt „Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung der Kantinen des Bundesministeriums der Verteidigung" als öffentlichen Auftrag aus in Bonn. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren (EU) durchgeführt. Wichtigstes Zuschlagskriterium: Qualität. Angebote können bis zum 11. August 2026 eingereicht werden. Die Angebotsbindefrist beträgt 50 Tage.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht17. Juni 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist11. August 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet30. September 2026
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (50 Tage). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Qualität des Speiseangebots40%
Darstellung der Herkunft der Lebensmittel, des Bio-Anteils (max. 30 % des monetären Wareneinsatzes) sowie Vorlage eines Musterspeiseplans für eine Woche (max. 6.000 Zeichen + Musterspeiseplan). Bewertung mit 0–3 Punkten; Mindestpunktzahl 1,00 erforderlich.
- Preisgestaltung35%
Darstellung der beabsichtigten Preise anhand des Musterpreisblatts mit kostengünstiger Speisenkalkulation (max. 6.000 Zeichen + Musterpreisblatt). Bewertung mit 0–3 Punkten unter Berücksichtigung von Personal- und Lebensmitteleinsatz; Mindestpunktzahl 1,00 erforderlich.
- Gastronomiekonzept25%
Darstellung des Gastronomiekonzepts mit Betriebsmodell, Beschaffung/Zwischenlagerung, Verpflegungsangebot, Speisenherstellung, Ausgabesystem, Bewirtung, Gästekommunikation, Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit (max. 6.000 Zeichen). Bewertung mit 0–3 Punkten unter Berücksichtigung der DGE-Vorgaben; Mindestpunktzahl 1,00 erforderlich.
Leistungspunktzahl = Summe der gewichteten Teil-Leistungspunktwerte. Jedes Wertungskriterium wird mit 0–3 Punkten bewertet; durch Multiplikation der erzielten Punktzahl mit der prozentualen Gewichtung ergibt sich der gewichtete Teil-Leistungspunktwert. Die maximale Gesamt-Leistungspunktzahl beträgt 3,00 (entspricht 100 %). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl erteilt.