Gebäudereinigung von Gemeinschaftsunterkünften
Gebäudereinigung von Gemeinschaftsunterkünften (5 Lose)
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Gebäudereinigung von Gemeinschaftsunterkünften (5 Lose)
Catering für die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Garmischer Straße in München Der Freistaat Bayern (vertreten durch die Regierung von Oberbayern) sucht einen Dienstleister, der die Bewohner und das Personal der Asyl-Erstaufnahmeeinrichtung an der Garmischer Straße 2–12 in München vollwertig verpflegt. Dazu gehören: Drei warme Mahlzeiten täglich (Frühstück, Mittag- und Abendessen) an 7 Tagen pro Woche – inklusive Getränken Lunchpakete auf Einzelabruf (z. B. für Ausflüge oder Transporte) Sonderkost bei ärztlichem Attest und Quarantäneverpflegung Ramadan-Warmverpflegung im Fastenmonat Reinigung der Küchen- und Speiseräume, Entsorgung und Bereitstellung des nötigen Equipments Die Einrichtung beherbergt bis zu 900 Personen (aktuell ca. 600). Der Auftrag ist sozial sensibel: Das Personal muss respektvoll und kultursensibel mit Asylbewerbern umgehen. Wichtige Termine: Angebotsfrist: 24.08.2026
Catering-Auftrag des Freistaats Bayern (Regierung von Oberbayern) für die Asylbewerberunterbringung ANKER-Dependance in München (Lotte-Branz-Str. 2 und 9, 80939). Vollwertige Speisen- und Getränkeversorgung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) an 7 Tagen pro Woche sowie Lieferung von Lunchpaketen, Sonderkost, Quarantäneverpflegung und Ramadan-Warmverpflegung. Inklusive Reinigung und Entsorgung im Küchen- und Speiseraum. Besonderes Augenmerk liegt auf dem respektvollen Umgang mit den Bewohnern (kulturelle Vielfalt, Sprachbarrieren, Traumata). Vertragsbeginn 01.10.2026, Erstlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um bis zu achtmal 6 Monate bis 30.09.2031. Angebotsabgabe elektronisch über die bayerische e-Vergabe-Plattform bis 24.08.2026 um 10:00 Uhr. Pflicht: verpflichtende Ortsbesichtigung, Verpflegungskonzept (max. 2 Seiten), vollständiges Preisblatt sowie Eignungsnachweise (u.a. Mindestjahresumsatz 3 Mio. € netto, Betriebshaftpflicht mit hohen Mindestdeckungssummen, zwei vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre).
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in der Lotte-Branz Straße, 80939 München. Die Dependance, bestehend aus einem Haupthaus (Lotte-Branz-Str. 2) und einem Bettenhaus (Lotte-Branz-Straße 9), dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten. Der AG beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Geträ
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in der Lotte-Branz Straße, 80939 München. Die Dependance, bestehend aus einem Haupthaus (Lotte-Branz-Str. 2) und einem Bettenhaus (Lotte-Branz-Straße 9), dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten. Der AG beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Geträ
Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Verpflegungsleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden Die Vergabe erfolgt losweise. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblat
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftrag-geber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Lotte-Branz-Straße 2, 80939 München – nachfolgend „Dependance“ genannt. Der AG hält über die der Allgemeinheit zugängliche medizinische Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der Bewohner soweit wie möglich unmit-telbar in der Dependance vor. Die Vergabe der medizinischen Versorgung in der Dependanc
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftrag-geber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Lotte-Branz-Straße 2, 80939 München – nachfolgend „Dependance“ genannt. Der AG hält über die der Allgemeinheit zugängliche medizinische Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der Bewohner soweit wie möglich unmit-telbar in der Dependance vor. Die Vergabe der medizinischen Versorgung in der Dependanc
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Letzte Aktualisierung: 14. August 2026
Flüchtlingsunterkünfte in Bayern
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