Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH in Bochum sucht im Wege eines Open-House-Verfahrens Personaldienstleister, die Pflegekräfte für den Einsatz im Krankenhaus überlassen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine klassische Ausschreibung mit Auswahlentscheidung: Wer die vom Klinikum vorgegebenen Vertragsbedingungen akzeptiert und die nötigen Nachweise erbringt, erhält einen Rahmenvertrag und kann bei Bedarf abgerufen werden.
Was wird gebraucht? Leiharbeit-Pflegepersonal für verschiedene Klinikbereiche (Normalstationen, Notaufnahme, Intensivstationen, Anästhesie und OP).
Wie teilnehmen? Unterlagen werden über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals eingereicht (nicht über die Angebotsfunktion). Ein Beitritt ist laufend möglich; die Angebotsfrist endet am 31.12.2028.
Was muss eingereicht werden? Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung zu Tariftreue/Mindestentgelt, Nachweis der AÜG-Erlaubnis sowie der ausgefüllte Vertrag.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Vergütung für die Überlassung von Leiharbeitnehmern gemäß Anlage 5
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜberblick
Gegenstand ist die gewerbsmäßige Überlassung (Leiharbeit) von Pflegekräften an das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH. Das Klinikum schließt im Open-House-Verfahren mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge; eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Die Leiharbeitnehmer werden bei Bedarf über ein Abrufverfahren eingesetzt. Eine Mindestübernahmeverpflichtung besteht nicht.
Einsatzbereiche und Qualifikationsanforderungen
Die überlassenen Pflegekräfte müssen je nach Einsatzbereich bestimmte Qualifikationen mitbringen:
Für alle Leiharbeitnehmer gilt zusätzlich:
Maximale Überlassungsdauer
Ein Leiharbeitnehmer darf maximal 18 aufeinanderfolgende Monate an das Klinikum überlassen werden.
Mitwirkungspflichten des Verleihers
Vor Einsatzbeginn muss der Verleiher je Leiharbeitnehmer unter anderem folgende Nachweise vorlegen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenErlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Der Verleiher muss eine unbefristete oder befristete Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG vorlegen. Ein Nachweis (Kopie der Erlaubnisurkunde) ist dem Angebot beizufügen.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungen pro Versicherungsjahr und Schadensfall (zweifach maximiert):
Der Versicherungsschutz muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Register und Mitgliedschaften
Ausschlussgründe
Der Verleiher darf nicht von Ausschlussgründen betroffen sein:
Liegt ein Ausschlussgrund vor, kann eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erklärt werden (Schadensausgleich, Aufklärung, technisch-organisatorische Maßnahmen).
Tariftreue und Mindestentgelt
Der Verleiher muss die einschlägigen Tarifverträge mit den DGB-Mitgliedsgewerkschaften anwenden und die gesetzlichen bzw. tariflichen Entgeltuntergrenzen einhalten. Nach 18 Monaten Überlassung kann Equal Pay greifen. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben.