Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Braunschweig sucht einen Sicherheitsdienst für eine Flüchtlingsunterkunft an der Otto-von-Guericke-Str. 1 (max. 120 Bewohner).
Der Sicherheitsdienst muss rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr mit mindestens 2 Kräften pro Schicht anwesend sein und übernimmt Aufgaben wie Einlasskontrolle, Brand- und Deeskalationsmanagement, stündliche Kontrollgänge, das Führen eines Wachbuchs und die Meldung von Vorkommnissen.
Vertragslaufzeit: 12 Monate ab 10.10.2026, mit Option auf 3 Verlängerungen (bis max. 10.10.2030). Angebote müssen bis 30.06.2026 um 08:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach dem Kriterium Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotpreis für den Sicherheitsdienst, gerundet auf zwei Nachkommastellen
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatzort und Rahmenbedingungen
Betriebszeiten und Personal
Bewachungs- und Kontrollaufgaben
Dokumentation und Meldepflichten
Organisatorische und weitere Aufgaben
Einsatzplanung und Qualitätssicherung
Rechnungsstellung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit und rechtliche Stellung
Gewerberechtliche und versicherungsrechtliche Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Fachliche Eignung und Qualitätszertifizierung
Personelle Anforderungen an die Sicherheitskräfte
Anforderungen an Nachunternehmer und Eignungsleihe
Vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen als Hauptauftragnehmer für öffentliche Auftraggeber (Bund, Land oder Kommune)
Wohnstandorte für Geflüchtete mit mindestens 75 untergebrachten Personen ODER vergleichbare Objekte (z.B. Wohnungslosenunterkünfte, Bundeswehrliegenschaften). Pflichtangaben je Referenz: Jahr, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Rolle (Hauptauftragnehmer), Rechnungswert, Leistungszeitraum, Personenanzahl, Art der Einrichtung. Nachforderung besserer/geeigneterer Referenzen ist unzulässig.