Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gebraucht? Externe Sicherheitskräfte für die Einlasskontrollen an Gerichten in Schleswig-Holstein.
Was ist zu tun? Ab dem 1. April 2027 sollen 4 bis 10 Sicherheitskräfte (pro Los 2 bis 5 Vollzeitkräfte) an verschiedenen Gerichtsstandorten eingesetzt werden. Gearbeitet wird montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr. Der Einsatz wird je Standort vom Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG) mit bis zu drei Monaten Vorlauf abgerufen.
Wie ist der Auftrag aufgeteilt? Es gibt zwei Lose: Los 1 für die Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel, Los 2 für Itzehoe und Lübeck. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. April 2027 und kann jährlich bis maximal 31. März 2031 verlängert werden.
Was muss man mit dem Angebot einreichen? Unter anderem: Handelsregisterauszug, Gewerbeerlaubnis nach §34a GewO, Haftpflichtversicherungsnachweis, Referenzen aus 2023–2025, Umsatznachweise, Qualifikationsnachweise, Preisblatt und ein Qualitätskonzept. Angebote werden ausschließlich elektronisch über www.meinauftrag.rib.de eingereicht. Zuschlagskriterium ist der günstigste Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufgabe und Einsatzort
Externe Sicherheitskräfte unterstützen die generellen Einlasskontrollen an Gerichten in Schleswig-Holstein. Der Einsatz erfolgt flexibel an verschiedenen Standorten, die das Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG) je Liegenschaft mit maximal drei Monaten Vorlauf abruft. Pro Los werden 2 bis 5 Vollzeitkräfte (VZA) eingesetzt.
Arbeitszeiten
Regelarbeitszeit: Montag bis Freitag, 8:00–16:00 Uhr. Ausnahmsweise (ca. 5 Tage pro Jahr) kann der Einsatz bis 20:00 Uhr verlängert werden. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfrei. Die Wochenarbeitszeit orientiert sich am TV-L mit 38,7 Stunden pro Woche (1.965,96 Stunden pro Jahr).
Objektbetreuung
Der Auftragnehmer stellt eine Objektbetreuung sicher und benennt eine qualifizierte Person, die als Ansprechpartner für das MJG dient.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtliche und formale Eignung
Eintragung im Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis), Gewerbeerlaubnis nach §34a GewO für Bewachungstätigkeiten, Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband der Sicherheitswirtschaft (z.B. BDSW oder BVMS) und Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß §6 BewachV. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §123, §124 oder §128 GWB vorliegen und keine negativen Eintragungen im Wettbewerbsregister bestehen.
Fachliche und personelle Eignung
Nur IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte dürfen eingesetzt werden. Der Auftragnehmer muss einen Objektbetreuer benennen und dessen Qualifikation nachweisen.
Wirtschaftliche Eignung
Umsatznachweise der Jahre 2023–2025: sowohl Gesamtumsatz als auch der spezifische Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen (§45 Abs. 1 Nr. 1 VGV).
Referenzen
Vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen aus dem Zeitraum 2023–2025, inklusive Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail und Auftragswert.
Sanktionen und Unteraufträge
Abgabe der Eigenerklärung zur EU-Verordnung 833/2014 (Russland-Sanktionen). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: Eigenerklärung zur Unterauftragsvergabe und ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Zuschlag ist eine Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform mindestens einer GbH zu gründen. Alle Partner müssen unterzeichnen, ein Konsortialführer ist zu benennen. Auch KMU sind ausdrücklich geeignet.
Vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen (z.B. Einlasskontrollen, Objektschutz) bei öffentlichen oder privaten Auftraggebern
Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Telefon, E-Mail), Auftragswert