Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) schreibt Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Lärmsanierungsprojekt in Syke (Landkreis Diepholz, Niedersachsen) EU-weit im offenen Verfahren aus.
Kurz erklärt: Während an drei Abschnitten der Bahnstrecke 2200 neue Lärmschutzwände gebaut werden, müssen Bauarbeiter im Gleisbereich abgesichert und Signalisierungen aufgebaut werden.
Drei LSW-Abschnitte:
Wesentliche Anforderungen:
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis (100 %).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als alleiniges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenSicherungsaufsicht und Sicherungspersonal
Stellung von qualifiziertem Sicherungspersonal während aller Bauphasen:
Technische Sicherung
Aufbau, Vorhaltung und Betrieb der festen Absperrung und automatischer Warnsysteme an allen drei LSW-Abschnitten (LSW Syke-West, LSW Gessel, LSW Syke-Ost AB 1+3, LSW Syke-Ost AB 2):
Bauaffine Dienstleistungen
Ergänzende bahnspezifische Dienste während der Bauphasen:
Einsatzort, Zeiträume und Sperrpausen
Einsatzort: Strecke 2200 im Raum Syke (PLZ 28857, Landkreis Diepholz, Niedersachsen). Vertragslaufzeit 24.08.2026 – 31.12.2027.
Bauzeitliche Schwerpunkte (mit durchgehender Gleissperrung, 24 h):
Während dieser Sperrpausen Langsamfahrstellen (La 120 km/h). Mengenverteilung im Leistungsverzeichnis: 30 % in 2026, 70 % in 2027.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation (zwingend)
Bieter müssen für die DB-Warengruppe 'Sicherungsleistungen' präqualifiziert sein. Mindestens Verzeichnis I, empfohlen bzw. für Vollausführung erforderlich: Verzeichnis III (60 Mitarbeitende, davon u. a. 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten, 20 ATWS-Bediener, 5 Planer, 5 ATWS-Sets à 4.000 m Kette oder ERRI-Schnittstelle, 300 m feste Absperrung).
Ohne gültige Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied Verzeichnis III selbst erfüllen; alle weiteren Mitglieder mindestens Verzeichnis I. Analoge Bezeichnungen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
Persönliche Eignung – Ausschlussgründe
Keine Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens, keine Liquidation, keine schweren Verfehlungen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, keine Verurteilungen gem. § 123 Abs. 1–10 GWB (auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG), keine Eintragungen im Gewerbezentralregister, ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregistereintrag.
Sanktions- und Embargo-Compliance
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch zuzurechnende Personen auf Sanktionslisten (EU, UN, USA, UK, Schweiz) stehen. Keine russischen Beteiligungen > 50 %, kein Nachunternehmer/Lieferant/Eignungsleihe mit russischer Beteiligung > 10 %.
Integrität und Compliance
Eigenerklärung zur Einhaltung des DB-Verhaltenskodex, des BME-Verhaltenskodex oder eines gleichwertigen eigenen Kodex. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance (keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden in den letzten 10 Jahren) gemäß Anlage 2.10 EVB Kartellprävention. Keine unzulässige Einflussnahme auf DB-Vergabeverfahren, keine wesentlichen Mängel bei früheren DB-Aufträgen, keine DB-Sperre.
Persönliche und fachliche Anforderungen an das Personal
Eingesetztes Sicherungspersonal muss eine gewerblich-technische Ausbildung (Tief-/Gleisbaufacharbeiter, Metall-/Elektrofacharbeiter) oder mindestens 12 Monate Praxiserfahrung mit Montagetätigkeiten im Bahnumfeld nachweisen. Erforderlich sind eine Grundlagenschulung 'Arbeiten im Gleisbereich' und eine tätigkeitsbezogene Schulung. Persönlicher Berechtigungsausweis (Vordruck 892.0104V07) und Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind Pflicht.
Das Sicherungspersonal muss zudem die körperliche und geistige Eignung gem. RRil 107.0000 / Anlage 2.30 nachweisen (regelmäßige ärztliche und psychologische Untersuchungen, regelmäßige Nachuntersuchungen).
Versicherungs- und Nachunternehmeranforderungen
Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 2.560.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis; Nachweis innerhalb 2 Wochen nach Vertragsabschluss. Bei ARGE muss die Versicherung alle Mitglieder abdecken.
Vergabe von Sicherungsleistungen an Nachunternehmer nur in begründeten Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung des AG; Nachunternehmer müssen ebenfalls präqualifiziert sein. Keine Leiharbeitnehmer für Sicherungsleistungen oder Bahnübergangsposten.