Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) schreibt im offenen Verfahren Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für den Bau von drei Lärmschutzwänden im Raum Syke (Niedersachsen) aus.
Was zu tun ist: Arbeitskräfte im Gleisbereich gegen Gefahren durch bewegte Schienenfahrzeuge absichern und bauaffine Dienstleistungen erbringen – konkret an den Standorten LSW Syke-Ost, LSW Syke-West und LSW Gessel.
Was dafür nötig ist: Gültige Präqualifikation der DB AG für Sicherungsleistungen (Verzeichnis I, II oder III) und qualifiziertes Personal (Sicherungsaufsichten, Sicherungsposten, ATWS-Bediener, Bahnerdungsberechtigte etc.).
Zuschlag: Es zählt der niedrigste Preis (100 %).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertung des Angebotspreises
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der ausgeschriebenen Leistung
Sicherung von Arbeitskräften bei Bauarbeiten in Gleisbereichen der DB AG und verbundener Unternehmen, um Gefahren durch bewegte Schienenfahrzeuge abzuwenden, sowie bauaffine Dienstleistungen (z. B. Bahnerdung, Schaltanträge, Helfer im Bahnbetrieb).
Rechtsrahmen: Anwendung der DGUV Vorschrift 77/78, der DGUV Regel 101-024 und der DB-Rahmenrichtlinie 132.0118 'Arbeiten im Gleisbereich'.
Sicherungsaufsicht und Sicherungspersonal
Bereitstellung einer Sicherungsaufsicht, von Sicherungs-, Absperr-, Melde- und Überwachungsposten, akustischen Warnsignalgebern (fernbedienbar, 126 dB(A)) sowie sichtbarer Abgrenzung gemäß DGUV Regel 101-024 (rot-weiß, 76–110 cm).
Technische Sicherung
Einsatz Fester Absperrung (FA, System bis 160 km/h) und Automatischer Warnsysteme (ATWS) mit Längenstaffelung 30–60 m und 60–150 m, inklusive Bediener, Handeinschaltung, technische Detektion und ATWS-Planprüfung.
Signalisierung und bauaffine Dienste
Aufbau und Vorhaltung von Schutzhaltsignal (Sh 2), Langsamfahrsignalen (Lf 1, Lf 2, Lf 3), Wärtervorsignal (Vr 0), Signal El 6 und Gleismagneten (500/1000 Hz). Zusätzlich: Bahnerdungsberechtigte, Schaltantragsteller, Helfer im Bahnbetrieb, Flankenschutzposten und Bahnübergangsposten.
Bauphasen und Zeitrahmen
Die Leistung gliedert sich in Vorarbeiten (ab 24.08.2026), Hauptarbeiten (überwiegend in den Sperrpausen vom 05.02.2027 bis 25.04.2027) und Nacharbeiten bis 31.12.2027. Während der Hauptarbeiten wird im Nachbargleis eine Langsamfahrstelle (La 120 km/h) eingerichtet.
Kalkulationsstruktur und Preisgestaltung
Preisangaben ohne Umsatzsteuer (19 %) in Euro. Für jede technische Materialart und jede Personalart ist eine gesonderte Preisermittlung mit Teilleistungen Auf-/Abbau, Umsetzen, Vorhalten und Betreiben vorzulegen. Die Kostenelemente-Klausel Personal (Anlage 16) passt 66 % der relevanten Einheitspreise bei Änderungen des gesetzlichen Mindestlohns an.
Personalqualifikation und Eignungsuntersuchungen
Eingesetztes Personal benötigt Funktionsausbildungen nach DB-Richtlinien (z. B. Ril 046.2528, 046.2529, 046.2850, 046.2302) und einen gültigen elektronischen Befähigungsausweis (ElBa). Vor Tätigkeitsaufnahme sind körperliche und psychologische Eignungsuntersuchungen erforderlich (körperliche Nachuntersuchung alle 3 Jahre, ab 62 jährlich; psychologische Nachuntersuchung alle 5 Jahre).
Versicherungen und Vertrag
Der Auftragnehmer muss eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 2.560.000 € je Schadensereignis nachweisen. Die kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung des Auftraggebers deckt das Projekt zusätzlich ab. Vertragsform: Einheitspreisvertrag mit Vertragslaufzeit 24.08.2026 bis 31.12.2027.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Das Sicherungspersonal arbeitet eng mit der Bauüberwachung zusammen. Es gelten Verhaltenskodex und Compliance-Regeln der DB AG; Verstöße können zu Kündigung und bis zu fünfjähriger Sperre führen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Präqualifikation bei der DB AG
Der Bieter muss bei Angebotsabgabe eine gültige Präqualifikation der Deutschen Bahn AG für die Warengruppe 'Sicherungsleistungen' in Verzeichnis I, II oder III nachweisen (geregelt im Amtsblatt der EU 2024/774743 vom 18.12.2024).
Für Bietergemeinschaften gilt: mindestens ein Mitglied muss Verzeichnis III eigenständig erfüllen und präqualifiziert sein; alle weiteren Mitglieder benötigen mindestens Verzeichnis I.
Persönliche Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Keine Verurteilungen nach § 123 GWB, keine schweren Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, keine anhängigen Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, keine relevanten Eintragungen im Gewerbezentralregister, keine Sperrung durch die DB AG, keine wesentlichen Mängel bei früheren DB-Aufträgen, keine unzulässigen Beeinflussungsversuche in DB-Vergabeverfahren, ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregistereintragung.
Sanktions- und Embargovorschriften
Einhaltung aller Sanktionen und Embargos der EU, UN, USA, UK und Schweiz. Keine russischen Beteiligungen über 50 % (10 % bei Unterauftragnehmern). Erklärung gemäß EU-Blocking-Verordnung ohne Bezug zu US-/UK-Sanktionslisten.
Unabhängigkeit und Kartellrecht
Keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit zu beauftragten Ingenieurbüros (z. B. SWECO GmbH Hannover, Technologie GmbH Achim, Ingenieurbüro Meyer GmbH Elze) oder zu anderen Sicherungsunternehmen gemäß § 18 AktG. Verpflichtung zur Einhaltung eines Verhaltenskodex (DB, BME oder gleichwertig) und zur kartellrechtlichen Compliance mit Compliance-Programm, Schulungen und Ansprechpartner (gilt nicht für Kleinstunternehmen mit < 10 Mitarbeitenden und ≤ 2 Mio. € Vorjahresumsatz).
Sprach- und Personalanforderungen
Eingesetztes Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und über die erforderlichen Funktionsausbildungen gemäß DB-Richtlinien verfügen. Sicherungsposten und -aufsichten benötigen einen gültigen elektronischen Befähigungsausweis (ElBa) sowie körperliche und psychologische Eignungsuntersuchungen.
Versicherungs- und Vertragsanforderungen
Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme 2.560.000 € je Schadensereignis (Personen- und Sachschäden), Nachweis binnen 2 Wochen nach Vertragsabschluss. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Versicherung alle ARGE-Mitglieder einschließen. Nachunternehmer sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung der DB zulässig.