Rahmenvereinbarung über Verkehrssicherungsarbeiten an Gefahrenstellen in der Zeit vom 01.11.2026 bis 31.10.2028
Die Stadt Bielefeld schreibt eine Rahmenvereinbarung für kurzfristige Verkehrssicherungsarbeiten an Gefahrenstellen im gesamten Stadtgebiet aus. Bieter müssen innerhalb von 2 Stunden nach Alarmierung Sicherungsmaßnahmen einrichten, dokumentieren und kontrollieren. Wichtige Eckpunkte: Laufzeit: 24 Monate (01.11.2026 – 31.10.2028) Reaktionszeit: max. 2 Stunden nach Alarmierung Alarmierungszeiten: Mo–Do 16:00–07:00 Uhr, Fr 13:00 – Mo 07:00 Uhr, Feiertage ganztägig Angebotsfrist: 22.09.2026, 10:30 Uhr (elektronisch über Vergabemarktplatz Westfalen / vergabe.NRW) Bindefrist: 31.10.2026 Zuschlag: 100 % Preis (keine Nebenangebote, keine Nachunternehmer) Vergabeart: öffentliche Ausschreibung nach § 75a GO NRW Was zu leisten ist: Einrichten und Vorhalten von Verkehrssicherungen nach RSA 21 (Regelpläne B I/1, B I/2, B I/15, B II/1, B II/2, B II/4), Betrieb mobiler Baustellen-Lichtsignalanlagen (Typ C), Bereitstellung mobiler Absturzsicherungen, tägliche Kontrollen (werktags, sonn-/feiertags, nach Unwetter) sowie lückenlose Dokumentation per Foto und Skizze.
