L386 Baustraße - Los 6 Kampfmittelräumung Verkehrssicherungspflicht
Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines kampfmittelbelasteten Gebiets im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Für den bezeichneten Abschnitt wurde keine Absuche in Auftrag gegeben. Durch den Landschaftsschutz (LS) ist neben der Baustraße eine 30 m breite Verkehrssicherungspflicht im Wald, gemessen ab dem Straßenkörper, einzuhalten. Für diesen Bereich müssen eine Flächensondierung sowie ein Freischnitt von Unterwuchs auf der Waldfläche durchgeführt werden.
