Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erarbeitung der Landschaftsschutzgebietsverordnung
- Ergänzt werden sollen unter anderem eine Beschreibung des Schutzzwecks, Regeln etwa zur Errichtung von Windenergieanlagen und Unberührtheitsklauseln für unproblematische Vorhaben.
- Workshops
- Mindestens zwei Workshops mit Mitgliedern des Ausschusses für Klima und Umwelt, vor der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und nach der Auswertung der Stellungnahmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussvorlage stand im Kreisausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)21.09.2026
- Antrag auf Änderung des Förderbescheides wegen des Mehrbedarfsals Nächstesdanach
- Ausschreibung der Leistungen nach dem positiven Förderbescheid oder der Zusage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginnsdanach
Vergabeverfahren
Ausschreibung der Leistungen, sobald der positive Förderbescheid oder die Zusage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt. Ein Landschaftsplanungsbüro soll die Erarbeitung übernehmen. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Landschaftsschutzgebietsverordnung des Kreises stammt aus dem Jahr 1975. Sie gilt nach § 79 LNatSchG NRW bis zum Inkrafttreten eines Landschaftsplans weiter. Nach über 50 Jahren ist sie stark überarbeitungsbedürftig und bietet keine Grundlage mehr für rechtssichere Entscheidungen.
Vier Landschaftspläne decken etwa 43 % der Kreisfläche ab. Für das übrige Kreisgebiet würden weitere sieben Landschaftspläne viele Jahre in Anspruch nehmen. Die Biotoptypenkartierung als Grundlage ist abgeschlossen.
Die Bezirksregierung Detmold fördert die Erstellung mit bis zu 70 % der erstattungsfähigen Kosten, ein Förderbescheid liegt vor. Wegen zeitlicher Verzögerungen und eines neu bewerteten Leistungsumfangs ist der Mittelbedarf gestiegen. Der Förderbescheid soll deshalb geändert werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreisausschuss sollte beschließen, dass ein Landschaftsplanungsbüro die Erarbeitung übernimmt, der Sperrvermerk aufgehoben wird und die ergänzenden Mittel für 2028 und 2029 eingestellt werden.
Noch offen
- Der Förderbescheid muss noch geändert werden, die Änderung ist erst zu beantragen.
- Ohne eine Förderung wird das Projekt zurückgestellt.
Ort der Leistung
Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Kreis Gütersloh, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erarbeitung der Verordnung, nach erster Markterkundungfür die Jahre 2026 bis 2028 | 156.000 € |
|---|---|
| Mehrbedarf nach weiterer Markterkundungfür die Jahre 2028 und 2029 | 74.000 € |
- Förderung
- Land NRW, bis zu 70 % der erstattungsfähigen Kosten
- Finanzierung
- Der Haushaltsansatz 2026 über 68.000 € trägt einen Sperrvermerk, der aufgehoben werden soll. Vom Mehrbedarf trägt der Kreis 22.200 € als Eigenanteil. Das Land fördert mit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.