Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bericht zur örtlichen Pflegeplanung 2027
- Fortschreibung des Berichts zur örtlichen Planung für das Jahr 2027. Der Auftrag soll an ein externes Dienstleistungsunternehmen vergeben werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage stand im Kreisausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)21.09.2026
- Vorlage war für den Kreistag vorgesehen (erledigt)28.09.2026
- Vergabe der Fortschreibung des Berichts an ein externes Dienstleistungsunternehmenals Nächstesdanach
- Nächste jährliche Beratung der verbindlichen Bedarfsplanung vorgesehen2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Kreis Gütersloh führt seit 2021 eine verbindliche Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und überprüft sie jährlich. Nach dem Gutachten vom 28.03.2025 besteht in den nächsten drei Jahren kein Bedarf an weiteren, nicht bereits geplanten vollstationären Pflegeplätzen.
Die Pflegestatistik wird nur alle zwei Jahre erhoben. Neue Daten für 2025 liegen erst Ende 2026 oder Anfang 2027 vor. Deshalb wird die Bedarfsplanung diesmal nur eingeschätzt und nicht neu berechnet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung schlägt vor, die verbindliche Bedarfsplanung ein weiteres Jahr beizubehalten und die Fortschreibung des Berichts an ein externes Dienstleistungsunternehmen zu vergeben.
Noch offen
- Ein neuer Beschlussvorschlag zur verbindlichen Bedarfsplanung ist unter Berücksichtigung der kommunalscharfen Zuordnung zu erarbeiten.
- Neue Daten der Pflegestatistik liegen erst Ende 2026 oder Anfang 2027 vor.
Ort der Leistung
Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Kreis Gütersloh, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.