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BeschlossenKreis Gütersloh · Planung & Beratung · Sitzung am

Pflegeplanung 2027 im Kreis Gütersloh

Der Kreis will den Bericht zur örtlichen Pflegeplanung für das Jahr 2027 fortschreiben lassen. Der Auftrag soll an ein externes Dienstleistungsunternehmen gehen. Die verbindliche Bedarfsplanung für neue stationäre Pflegeplätze soll ein weiteres Jahr gelten. Kosten nennt die Vorlage nicht.

Nächster Schritt

Vergabe der Fortschreibung an ein externes Unternehmen, einen Termin nennt die Vorlage nicht

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bericht zur örtlichen Pflegeplanung 2027
Fortschreibung des Berichts zur örtlichen Planung für das Jahr 2027. Der Auftrag soll an ein externes Dienstleistungsunternehmen vergeben werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorlage stand im Kreisausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)21.09.2026
  2. Vorlage war für den Kreistag vorgesehen (erledigt)28.09.2026
  3. Vergabe der Fortschreibung des Berichts an ein externes Dienstleistungsunternehmenals Nächstesdanach
  4. Nächste jährliche Beratung der verbindlichen Bedarfsplanung vorgesehen2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Kreis Gütersloh führt seit 2021 eine verbindliche Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und überprüft sie jährlich. Nach dem Gutachten vom 28.03.2025 besteht in den nächsten drei Jahren kein Bedarf an weiteren, nicht bereits geplanten vollstationären Pflegeplätzen.

Die Pflegestatistik wird nur alle zwei Jahre erhoben. Neue Daten für 2025 liegen erst Ende 2026 oder Anfang 2027 vor. Deshalb wird die Bedarfsplanung diesmal nur eingeschätzt und nicht neu berechnet.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung schlägt vor, die verbindliche Bedarfsplanung ein weiteres Jahr beizubehalten und die Fortschreibung des Berichts an ein externes Dienstleistungsunternehmen zu vergeben.

Noch offen

  • Ein neuer Beschlussvorschlag zur verbindlichen Bedarfsplanung ist unter Berücksichtigung der kommunalscharfen Zuordnung zu erarbeiten.
  • Neue Daten der Pflegestatistik liegen erst Ende 2026 oder Anfang 2027 vor.

Ort der Leistung

Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Kreis Gütersloh, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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