Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas JobCenter Essen sucht einen Dienstleister, der für Termine mit neu zugewanderten SGB II-Antragstellern ausgebildete und zertifizierte Sprach- und Integrationsmittler bereitstellt.
Die Mittler dolmetschen Gespräche vor Ort an den JobCenter-Standorten in Essen (im Einzelfall auch bei der Deutschen Rentenversicherung in Duisburg) oder per Telefonkonferenz. Sie übersetzen mündlich in beide Richtungen, dolmetschen bei Bedarf auch Texte (Formulare, Schreiben) und berücksichtigen soziokulturelle Hintergründe – besonders bei komplexen oder konfliktreichen Gesprächen.
Laufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2027 (mit Option auf einmalige Verlängerung um 12 Monate).
Angebotsfrist: 11. August 2026, 10:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Dolmetschleistung
Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen – der Sprachmittler hört zu und gibt das Gesagte zeitversetzt in der anderen Sprache wieder. Übersetzt wird in beide Richtungen (Fremdsprache ↔ Deutsch). Bei Bedarf werden auch kurze Texte mündlich übersetzt, zum Beispiel Formulare oder Schreiben.
Die Einsätze umfassen insbesondere:
Einsatzorte und -formen
Vor Ort an den Beratungsbüros und Standorten des JobCenter Essen. In Einzelfällen auch bei der Deutschen Rentenversicherung in Duisburg (47051) sowie in der Quartiersarbeit.
Telefonkonferenz ist möglich, wenn der Termin vorher gebucht wurde. Der Sprachmittler arbeitet in diesem Fall aus seinen eigenen Räumlichkeiten (Datenschutz).
Buchung, Laufzeit und Verfügbarkeit
Sprachen und Buchungssystem
Die angebotenen Fremdsprachen ergeben sich aus der Anlage zum Los- und Preisblatt. In absoluten Ausnahme- und Einzelfällen können auf Anfrage und nach Abstimmung auch folgende EU-Sprachen beauftragt werden: Englisch, Griechisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch.
Der Auftragnehmer stellt ein Buchungssystem zur Verfügung, über das Termine gebucht, bestätigt und abgerechnet werden. Für die genannten EU-Sprachen-Ausnahmen ist keine Integration in das Buchungssystem erforderlich.
Qualifikation der Sprachmittler
Eingesetzt werden ausschließlich ausgebildete und zertifizierte Sprach- und Integrationsmittler. Sie müssen in der Lage sein, kultursensibel zu dolmetschen und soziokulturelle Hintergründe zu vermitteln.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Zulassung
Nur fachkundige und leistungsfähige Bieter kommen in Frage. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen – weder nach § 123 GWB (z. B. schwere Verfehlungen, Steuervergehen, Insolvenz) noch nach § 124 GWB.
Erforderliche Nachweise und Formblätter
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen (bei rechtlicher Möglichkeit werden fehlende Unterlagen nachgefordert):