L116 Grevenbroich Abs. 6 – Nachrechnung BW 4905 587
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) vergibt Ingenieurleistungen zur Tragfähigkeitsnachrechnung einer bestehenden Brücke (BW 4905 587) an der Landesstraße L 116 in Grevenbroich. Was ist zu tun? Bestandsunterlagen sichten und das Bauwerk vor Ort besichtigen Die Brücke rechnerisch nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" überprüfen, und zwar in zwei Stufen: Stufe 1: einfache Nachweisführung Stufe 2: vertiefte Nachrechnung (optional, abhängig vom Ergebnis der Stufe 1) Optional ergänzend: Machbarkeitsuntersuchung mit Verstärkungsvorschlägen und Wirtschaftlichkeitsberechnung Rahmenbedingungen: Vergabe ohne Losteilung (ein Auftrag, ein Bieter) Zuschlag nach Preis (günstigstes Angebot) Frist für die Angebotsabgabe: 05.11.2026 um 10:00 Uhr Beginn der Leistung: spätestens 10 Werktage nach Zuschlag; Fertigstellung bis Ende April 2027 (max. 93 Werktage)
