Erneuerung der Fachsoftware für das Schwerbehindertenrecht-Feststellungsverfahren
Das Land Sachsen-Anhalt schreibt die Beschaffung, Einführung, Migration und Pflege einer neuen Fachsoftware für das Schwerbehindertenrecht-Feststellungsverfahren nach SGB IX aus. Was passiert hier konkret? Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) braucht eine moderne Standardsoftware, die das komplette Verfahren rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung digital abbildet – von der Antragstellung über die ärztliche Begutachtung bis zum Bescheid und zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Was wird vom Auftragnehmer erwartet? Lieferung der Softwarelizenzen Ersteinrichtung beim Hoster, Datenmigration aus dem Altsystem ELVISweb Anpassung der Software an die LAS-Anforderungen Anbindung an das bestehende Dokumentenmanagementsystem VIS, das SAP-HKR-System und weitere Schnittstellen (beBPo, Melderegister, Finanzämter, Befundübermittlung) Test, Pilotierung, Schulung und Rollout Laufende Pflege, Wartung und Weiterentwicklung (Vertragslaufzeit 4 Jahre, optional +2 Jahre) Optional: 1st- und 2nd-Level-Anwendersupport Was müssen Bieter mitbringen? Neben einer Berufshaftpflichtversicherung (mind. 500.000 € Personenschäden, 2 Mio. € Sach-/Vermögensschäden) werden mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren erwartet, nachgewiesene Erfahrung in Schlüsselrollen (Projektleitung, Fachberatung, technische Umsetzung) sowie ein verbindliches Informationssicherheitskonzept nach BSI IT-Grundschutz. Angebotsfrist: 28. September 2026
