Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der NL Rheinland, veröffentlicht 2023
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland schreibt nicht-exklusive Rahmenverträge für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren aus. Was bedeutet das konkret? Gegenstand sind Prüfungen von Brücken, Lärmschutzwänden und sonstigen Ingenieurbauwerken im Bereich der NL Rheinland (Außenstellen Krefeld, Köln, Euskirchen, Essen). Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Es gibt keine Angebotsfrist. Interessenten können während der gesamten Verfahrenslaufzeit (bis 31.12.2026) einen Zulassungsantrag stellen. Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält einen Rahmenvertrag – zu gleichen Bedingungen für alle zugelassenen Unternehmen. Einzelaufträge werden auf Basis des Rahmenvertrags erteilt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf von Leistungen oder eine Mindestmenge. Wichtige Frist: Letztmöglicher Zeitpunkt zur Einreichung des Zulassungsantrags: 31.12.2026 (zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr wurden bereits gezogen). Zentrale Anforderung: VFIB-Zertifikat (Lehrgang Bauwerksprüfung) ist zwingend für den verantwortlichen Bauwerksprüfingenieur. Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 1.500.000 EUR (Personen-/Sachschäden und Vermögensschäden). Verfahrens-ID: OH-NL RHL-2023-02
