Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planung Verkehrsanlagen 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2025_01)
Die Autobahn GmbH des Bundes schließt einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag über Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Open-House-Verfahren ab. Geeignete Ingenieurbüros können dem Verfahren während der gesamten Laufzeit jederzeit beitreten – es gibt keine klassische Eignungsprüfung mit Losvergleich, sondern standardisierte Zulassungsvoraussetzungen. Der Vertrag ist in 7 Leistungsbereiche (LB 01–07) gegliedert: einfache bis komplexe Streckenerhaltungsmaßnahmen, innerstädtische Bundesstraßen, PWC-/Rastanlagen sowie Entwässerungsanlagen. Erbracht werden HOAI-Leistungsphasen 1–6 (optional ergänzt um BIM-Leistungen). Konkrete Aufträge werden später über Einzelabrufe durch die Autobahn-Niederlassungen erteilt – ein Anspruch auf Abruf besteht nicht. Was Bieter einreichen müssen: Zulassungsformular inkl. Referenzangaben, unterzeichneter Rahmenvertrag, Versicherungsnachweis, Handelsregisterauszug, Erklärungen zu Ausschlussgründen, Mindestlohn- und Russland-Sanktionen, und je beantragtem LB mindestens 2 vergleichbare Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Lageplänen. Abgabefrist: Anträge können während der gesamten Verfahrenslaufzeit bis 31.12.2026, 23:59 Uhr eingereicht werden.
