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Öffentliche Aufträge & Ausschreibungen für Arzneimittel-Rabattverträge

Arzneimittel-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V werden nahezu ausschließlich von gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbünden als offene Rahmenvereinbarungen im Open-House-Verfahren vergeben. Pharmaunternehmen treten zu definierten Wirkstoffen oder Wirkstoffkombinationen bei und erhalten im Gegenzug eine bevorzugte Verordnung durch die vertragsschließende Kasse. Bekanntmachungen enthalten den Wirkstoffbezug, den Vertragsbeginn und die Beitrittsbedingungen — meist über das Portal der jeweiligen Krankenkasse sowie über bundesweite Vergabeplattformen.

502 Aktive Ausschreibungen10 Neue diese Woche2,8 Mio € Ø Auftragsvolumen
Pharmazeutische Verfahrenstechnik und Wirkstoffverarbeitung in einer Produktionsanlage

Aktuelle Ausschreibungen Arzneimittel-Rabattverträge

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Arzneimittel-Rabattvertrag ab 01.10.2025 zur Wirkstoffkombination Naproxen & Esomeprazol im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffkombination Naproxen & Esomeprazol (M01AE52) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste

AOK NordWest | Vergabekammern des BundesHagen, Nordrhein-Westfalen
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02.08.2027noch 327 Tage
Veröffentlicht
17.08.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-10

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) lädt pharmazeutische Unternehmer ein, einer offenen Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V beizutreten. Die Vereinbarung umfasst 32 Lose (LOT-0001 bis LOT-0032) mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Darreichungsformen (z. B. Abirateron, Lacosamid, Valaciclovir). Die Rabattkonditionen sind fest vorgegeben und nicht verhandelbar. Vertragslaufzeit: 01.10.2026 – 30.09.2028 (24 Monate). Beitrittsfrist: jederzeit möglich bis spätestens 05.08.2028, 23:59 Uhr (MESZ). Einreichung: per Post (handschriftlich unterschrieben) oder per E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur).

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.08.2028noch 696 Tage
Veröffentlicht
17.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-10

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.08.2028noch 696 Tage
Veröffentlicht
26.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.03.2027noch 177 Tage
Veröffentlicht
13.03.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2027noch 177 Tage
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10.12.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2027noch 177 Tage
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25.09.2025
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Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2027-1

Worum geht es? Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt im offenen Verfahren Rahmenverträge (Rabattverträge) über verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern ab. Es werden 136 Fachlose vergeben, aufgeteilt in drei Partnermodelle (3-, 2- und 1-Partner-Modell) sowie EU- und weltweite Lose für patentfreie Antibiotika. Was ist zu tun? Teilnahme an der e-Vergabe-Plattform (AnA-Web) bis 10.09.2026, 11:00 Uhr Ausfüllen der Excel-Preisblätter (Anlage 1a/1b/1c/1d) mit PZN, Hersteller, AVP, Festbetrag und dem angebotenen Rabattsatz (mindestens 4,00 %) Einreichen der Eigenerklärungen (Anlagen 3, 4, 7, 11, 12, ggf. 5, 6, 13) und des Vertragsentwurfs (Anlage 2a) Gewährleistung der Lieferfähigkeit (48-Stunden-Direktlieferung, 6-Monats-Bevorratung in EU/EWR) über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2027 – 30.04.2029) Zuschlag: Erhält das wirtschaftlichste Angebot – gemessen an der erzielbaren Gesamtersparnis in Euro.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Bochum, Nordrhein-Westfalen
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10.09.2026noch 1 Tage
Veröffentlicht
13.07.2026
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Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2027-1

Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden Lose betref

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Bochum, Nordrhein-Westfalen
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10.09.2026noch 1 Tage
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06.08.2026
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Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2027-1

Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden Lose betref

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Bochum, Nordrhein-Westfalen
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10.09.2026noch 1 Tage
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30.07.2026
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Preis & Qualität
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2027noch 177 Tage
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung (sog. Zulassungsmodell) über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V ab. Teilnehmen können pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG. Die Vereinbarung umfasst 42 aktive Lose für verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen (z.B. Acemetacin, Leuprorelin acetat, Moxifloxacin, Voriconazol u.v.m.). Die Konditionen inklusive der Rabatthöhe sind für alle Teilnehmer gleich und nicht verhandelbar – unbegrenzt viele Unternehmen können jederzeit beitreten. Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung eines unterzeichneten Vertrags samt Eigenerklärungen und Nachweisen, entweder handschriftlich per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2027noch 177 Tage
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16.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.04.2027noch 208 Tage
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04.12.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.04.2027noch 208 Tage
Veröffentlicht
28.04.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.04.2027noch 208 Tage
Veröffentlicht
14.04.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmer zum Beitritt zu einer offenen Rahmenvereinbarung für Arzneimittelrabatte ein. Es handelt sich um ein sogenanntes Zulassungsmodell: Interessierte Unternehmen können jederzeit beitreten – die Konditionen (inkl. Rabatthöhe) sind festgelegt und nicht verhandelbar. Eine unbegrenzte Anzahl an Vertragspartnern kann teilnehmen. Die Vereinbarung umfasst 9 aktive Lose für verschiedene Wirkstoffe (u.a. Amifampridin, Desloratadin, Levothyroxin, Pantoprazol, Ticagrelor). 3 weitere Lose wurden zwischenzeitlich aufgehoben. Wichtig: Es ist kein klassisches Vergabeverfahren im Sinne des Kartellvergaberechts. Stattdessen wird ein bereits ausgehandelter Rahmenvertrag zur Verfügung gestellt, dem man durch Einreichung der geforderten Eigenerklärungen und des unterzeichneten Vertrags beitreten kann.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.04.2027noch 208 Tage
Veröffentlicht
21.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.04.2027noch 208 Tage
Veröffentlicht
06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.04.2027noch 208 Tage
Veröffentlicht
10.04.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-01

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmen ein, Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V beizutreten. Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell: Die Konditionen (insbesondere die Rabatt-Höhe) sind für alle Teilnehmer gleich und nicht verhandelbar. Es gibt keine Auswahl unter Bietern – jedes qualifizierte pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit während der jeweiligen Beitrittsfrist beitreten. Insgesamt werden 15 Lose für unterschiedliche Wirkstoffe angeboten (z. B. Bexaroten, Pirfenidon, Tapentadol, Vildagliptin). Vertragslaufzeiten und Beitrittsfristen sind je Los unterschiedlich – einige Lose laufen 24 Monate bis Ende 2026, andere nur 4 Monate bis Ende April 2025.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtliche zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.11.2026noch 57 Tage
Veröffentlicht
21.05.2026
Zuschlagskriterium
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-01

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtliche zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.11.2026noch 57 Tage
Veröffentlicht
30.09.2025
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Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.10.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Die AOK NordWest schreibt Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für insgesamt 26 verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen im Wege eines Open-House-Verfahrens aus. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können jederzeit und zu einheitlichen Konditionen beitreten – es gibt keine Exklusivität, keine individuellen Verhandlungen. Was ist zu tun? Wer als pharmazeutischer Unternehmer die Arzneimittel für eines oder mehrere der 26 Lose liefern kann, gibt ein Angebot über die Vergabeplattform DTVP ab. Vertragsbeginn ist frühestens der 01.10.2026, maximale Laufzeit 24 Monate (bis 30.09.2028). Bieter müssen grundsätzlich alle 26 Lose anbieten. Wichtig zu wissen: Das Verfahren ist nicht exklusiv – ein Beitritt ist jederzeit möglich. Die AOK kann während der Laufzeit zusätzlich exklusive Rabattvereinbarungen über andere Verfahren schließen; in diesem Fall ruhen die Open-House-Verträge für den betroffenen Wirkstoff.

AOK NordWest | Vergabekammern des BundesHagen, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
01.08.2028noch 692 Tage
Veröffentlicht
06.08.2026
Zuschlagskriterium
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Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.10.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon

AOK NordWest | Vergabekammern des Bundes | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Hagen, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
01.08.2028noch 692 Tage
Veröffentlicht
12.08.2026
Zuschlagskriterium
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11+ Angebote
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Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.10.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon

AOK NordWest | Vergabekammern des Bundes | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Hagen, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
01.08.2028noch 692 Tage
Veröffentlicht
10.08.2026
Zuschlagskriterium
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-09

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V ab. Pharma­zeutische Unternehmer (oder Arbeitsgemeinschaften solcher) können jederzeit beitreten und erhalten damit die Möglichkeit, ihre Arzneimittel an die Versicherten der Knappschaft-Bahn-See zu rabattierten Konditionen zu liefern. Die Vertragsbedingungen – insbesondere die Rabatthöhe – sind fest vorgegeben und nicht verhandelbar. Es handelt sich um ein offenes Zulassungsmodell: Jeder qualifizierte Anbieter kann beitreten. Umfang: 35 Lose mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Darreichungsformen (z. B. Alendronsäure/Colecalciferol, Ibuprofen, Metoprolol, Montelukast, Posaconazol, Xylometazolin u. v. m.). Drei Lose (29, 33, 34) wurden bereits aufgehoben. Laufzeit: 01.11.2025 – 31.10.2027 (24 Monate). Abgabefrist: 05.09.2027, 23:59 Uhr.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.09.2027noch 361 Tage
Veröffentlicht
22.05.2026
Zuschlagskriterium
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-09

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.09.2027noch 361 Tage
Veröffentlicht
09.09.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-09

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.09.2027noch 361 Tage
Veröffentlicht
03.09.2025
Zuschlagskriterium
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-06

Die Knappschaft-Bahn-See schließt offene Rahmenvereinbarungen (sog. Rabattverträge) über Arzneimittelrabatte mit pharmazeutischen Unternehmen ab. Jedes pharmazeutische Unternehmen kann der Rahmenvereinbarung beitreten – die Konditionen (insbesondere die Rabatt­höhe) sind festgelegt und nicht verhandelbar. Es gibt 14 Lose, jeweils für einen bestimmten Wirkstoff bzw. eine Wirkstoffkombination in einer bestimmten Darreichungsform (z. B. Apremilast, Aripiprazol, Calcipotriol, Lapatinib, Solifenacin/Tamsulosin u. a.). Pro Los können beliebig viele pharmazeutische Unternehmen Vertragspartner werden. Die Vertragslaufzeit geht vom 01.08.2025 bis 31.07.2027. Teilnahmeanträge/Beitrittserklärungen können bis zum 05.06.2027, 23:59 Uhr eingereicht werden. Hinweis: Nach Einschätzung der Auftraggeberin handelt es sich nicht um ein klassisches Vergabeverfahren im Sinne des Kartellvergaberechts.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.06.2027noch 269 Tage
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10.06.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-06

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.06.2027noch 269 Tage
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06.08.2026
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.11.2025 / 01.01.2026

Die GWQ ServicePlus AG schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Betain ab. Es handelt sich um ein offenes Zulassungsmodell: Pharmazeutische Unternehmen können der Vereinbarung jederzeit zu den gleichen Bedingungen beitreten. Eine Auswahlentscheidung zwischen Bietern findet nicht statt, daher fällt das Verfahren nach Einschätzung der GWQ nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Kernpunkte: Auftraggeber: GWQ ServicePlus AG (handelt für ihre Aktionärs- und Kundenkassen) Wirkstoff: Betain Vertragsbeginn: 01.12.2025 (bzw. 01.01.2026) Vertragslaufzeit: bis 30.06.2027, mit Option auf 2 Verlängerungen Beitritt: jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich, zu gleichen Konditionen Vergabeplattform: https://www.vergabeportal.gwq-serviceplus.de Die genauen Angebotsunterlagen, Nachweise und Formulare sind auf dem Vergabeportal hinterlegt.

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtDüsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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10.05.2027noch 243 Tage
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22.10.2025
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Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.12.2025 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2025. Davon

AOK NordWest | Vergabekammern des BundesHagen, Nordrhein-Westfalen
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01.10.2027noch 387 Tage
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14.10.2025
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bietet pharmazeutischen Unternehmen einen nicht-exklusiven Rabattvertrag für den Wirkstoff Sapropterin an – im sogenannten Open-House-Verfahren. Was bedeutet das? Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann dem Vertrag zu denselben Bedingungen beitreten – es gibt keine Exklusivität und keine klassische Auswahl unter Bietern. Die Teilnahme ist grundsätzlich während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Was wird verlangt? Das Unternehmen muss den vereinbarten Zusatzrabatt auf den Abgabepreis seiner Produkte gewähren, die quartalsweise Abrechnung mit der KKH durchführen und arzneimittelrechtliche sowie datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Wichtig: Die Teilnahmeunterlagen müssen per E-Mail angefordert, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis spätestens 31.12.2026, 23:59 Uhr zurückgegeben werden.

KKH Kaufmännische Krankenkasse | Publications Office of the European UnionHannover, Niedersachsen
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31.12.2026noch 113 Tage
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28.02.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-08

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte ab. Pharmazeutische Unternehmen können für 41 einzelne Wirkstoffe/Lose beitreten und liefern die jeweiligen Arzneimittel zu einem fest vorgegebenen, nicht verhandelbaren Rabatt an die Versicherten der KBS. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (01.08.2026 bis 31.07.2028). Beitritt und Einreichung der Unterlagen sind bis zum 05.06.2028, 23:59 Uhr möglich. Verlangt werden je Los eine ausgefüllte Eigenerklärung, der Nachweis der Arzneimittelzulassung für das jeweilige Präparat sowie der unterzeichnete Rahmenvertrag – entweder handschriftlich per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.06.2028noch 635 Tage
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15.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-04

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2028noch 543 Tage
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-08

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.06.2028noch 635 Tage
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06.08.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-01

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen (oder Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen) können jederzeit beitreten – die Konditionen sind festgelegt und nicht verhandelbar. Die Vereinbarung umfasst 23 aktive Lose (Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen wie z. B. Aclidinium bromid, Axitinib, Budesonid, Cefuroxim u. v. m.); vier weitere Lose (Chinin, Chlortalidon, Pazopanib, Pimecrolimus) wurden aufgehoben. Beitritt durch Einreichung eines unterschriebenen Vertrags und mehrerer Eigenerklärungen. Einreichung per Post (handschriftlich) oder per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur).

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.12.2027noch 452 Tage
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16.06.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-01

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.12.2027noch 452 Tage
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26.02.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-04

Was wird hier gemacht? Es geht um den Abschluss von Rabattverträgen für verschiedene Arzneimittel-Wirkstoffe. Das Verfahren ist als offene Rahmenvereinbarung angelegt – das bedeutet: Eine unbegrenzte Anzahl von pharmazeutischen Unternehmen kann beitreten, und die Rabattkonditionen stehen fest und sind nicht verhandelbar. Wer kann mitmachen? Ausschließlich pharmazeutische Unternehmer (oder entsprechende Arbeitsgemeinschaften), die für das jeweilige Arzneimittel eine gültige Zulassung in Deutschland haben. Um welche Wirkstoffe geht es? Die Ausschreibung ist in 8 Lose aufgeteilt, jeweils ein Wirkstoff bzw. eine Wirkstoffkombination: Los 1: Azelastin + Fluticason (Nasenspray) Los 2: Fluorouracil (Creme) Los 3: Hydrocortison (Salbe) Los 4: Melatonin 2 mg (Retardtabletten) Los 5: Nintedanib (Weichkapseln) Los 6: Pazopanib (Filmtabletten) Los 7: Rivaroxaban (Filmtabletten) Los 8: Vinorelbin (Weichkapseln) Wichtige Eckdaten: Vertragslaufzeit: 01.05.2026 – 30.04.2028 (2 Jahre) Angebotsfrist: 05.03.2028, 23:59 Uhr Liefergebiet: Deutschland (Region Bochum/Dortmund) Beitritt ist jederzeit während der Laufzeit möglich

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.03.2028noch 543 Tage
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27.02.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-01

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.12.2027noch 452 Tage
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12.12.2025
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Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.07.2025 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: Amifampridin (N07XX05) Axitin

AOK NordWest | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtHagen, Nordrhein-Westfalen
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03.05.2027noch 236 Tage
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11.05.2025
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

Die KKH (Kaufmännische Krankenkasse) schließt einen Rahmenrabattvertrag mit pharmazeutischen Unternehmen über die Gewährung von Rabatten auf den Abgabepreis bestimmter Arzneimittel. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann zu gleichen Bedingungen beitreten – es gibt keine Exklusivität. Was wird verlangt: Rabatt auf den Abgabepreis für jedes in der Anlage „PZN-Meldung" genannte Arzneimittel Quartalsweise Abrechnung Zahlung des Rabatts innerhalb von 4 Wochen nach Versand der Abrechnungsliste Mitteilung von Preisänderungen 30 Arbeitstage vor Eintragung in die Lauer-Taxe Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Anforderungen (Zulassung, GMP) Wer kann teilnehmen: Pharmazeutische Unternehmen, die die formalen Eignungsanforderungen erfüllen (keine Ausschlussgründe, Zulassung, GMP-Konformität).

KKH Kaufmännische Krankenkasse | Publications Office of the European UnionHannover, Niedersachsen
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31.12.2026noch 113 Tage
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12.02.2026
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Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.02.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2026. Davon

AOK NordWest | Vergabekammern des BundesHagen, Nordrhein-Westfalen
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01.12.2027noch 448 Tage
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04.12.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-08

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See schreibt offene Rahmenvereinbarungen über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V aus – das sogenannte Zulassungsmodell. Dabei können pharmazeutische Unternehmer der Rahmenvereinbarung jederzeit beitreten; die Konditionen (insbesondere die Rabatthöhe) sind dabei festgelegt und nicht verhandelbar. Gegenstand: Abschluss von Rabattverträgen über 16 verschiedene Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen (eigene Lose je Wirkstoff) zur Belieferung gesetzlich Versicherter mit den jeweiligen Arzneimitteln. Laufzeit: 24 Monate vom 01.10.2025 bis 30.09.2027. Verfahren: Kein klassisches Angebotsverfahren – Beitritt zur Rahmenvereinbarung ist jederzeit möglich; die hier genannte Angebotsfrist 05.08.2027 markiert das Ende der Beitrittsmöglichkeit innerhalb der Vertragslaufzeit.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.08.2027noch 330 Tage
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08.08.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-08

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.08.2027noch 330 Tage
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06.08.2026
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Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.06.2025 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Die AOK NordWest (Hagen) schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über mehrere Arzneimittel-Wirkstoffe ab. Was bedeutet das? Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu denselben, fest vorgegebenen Konditionen Vertragspartner werden können. Die Verträge laufen vom 01.06.2025 bis 31.05.2027 (maximal 24 Monate). Worum geht es konkret? 23 Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen sind ausgeschrieben (z.B. Alprazolam, Ibuprofen, Sunitinib, Tiotropiumbromid u.v.m.) Einige Wirkstoffe sind auf bestimmte Darreichungsformen eingeschränkt (z.B. Diclofenac nur topisch, Risperidon nur als Depot-Spritze) Der Wirkstoff Edoxaban wurde zurückgezogen Wer bietet an? Nur pharmazeutische Unternehmen i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, und zwar bezogen auf die angebotenen Arzneimittel und für die gesamte Vertragslaufzeit. Wie gibt man ab? Das Angebot wird elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht. Angebote können noch bis 01.04.2027, 17:00 Uhr abgegeben werden (Bindefrist: 24 Monate ab Angebotsabgabe). Eine separate Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen ist Pflichtbestandteil.

AOK NordWest | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtHagen, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
01.04.2027noch 204 Tage
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13.04.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell 2025-02“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmen dazu ein, sich einer Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte anzuschließen. Das Verfahren läuft fortlaufend – jederzeit können neue Hersteller beitreten. Worum es geht: Es werden keine Produkte beschafft, sondern Rabattverträge für bereits zugelassene Arzneimittel abgeschlossen. Die genauen Wirkstoffe und Darreichungsformen sind in 17 Losen festgelegt – darunter u. a. Asthma-Sprays, Augentropfen, Tabletten und Kapseln. Die Rabatt-Höhe ist vorgegeben und nicht verhandelbar. Was zu tun ist: Teilnahmeerklärung ausfüllen und unterzeichnen Nachweise zur eigenen Zulassung als pharmazeutischer Unternehmer einreichen Den unterzeichneten Rabattvertrag einreichen (postalisch oder elektronisch mit qualifizierter Signatur) Beitrittsantrag bis spätestens 05.12.2026, 23:59 Uhr MEZ einreichen Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 01.02.2025 – 31.01.2027.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.12.2026noch 87 Tage
Veröffentlicht
28.08.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-10

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu R

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.10.2027noch 391 Tage
Veröffentlicht
10.10.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-10

Was wird hier gemacht? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen können dieser Vereinbarung jederzeit beitreten und erhalten im Gegenzug einen Rabatt auf bestimmte Wirkstoffe. Worum geht es konkret? Es geht um Rabattverträge für 5 Wirkstoffe (Los 2 wurde aufgehoben). Die Konditionen – insbesondere die Rabatthöhe – stehen fest und sind nicht verhandelbar. Der Vertrag läuft vom 01.12.2025 bis spätestens 30.11.2027 und endet automatisch, sobald für den jeweiligen Wirkstoff ein Vergabevertrag zustande kommt. Eine Beitrittserklärung (Eigenerklärungen + unterzeichneter Vertrag) muss bis zum 05.11.2025 (Stammdaten: 05.10.2027 – siehe Checkliste) eingereicht werden.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.10.2027noch 391 Tage
Veröffentlicht
22.05.2026
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell 2025-02“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
Angebotsfrist
05.12.2026noch 87 Tage
Veröffentlicht
12.12.2024
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Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.11.2025 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.11.2025. Davon

AOK NordWest | Vergabekammern des BundesHagen, Nordrhein-Westfalen
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01.09.2027noch 357 Tage
Veröffentlicht
04.09.2025
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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell 2025-02“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (siehe § 57 SGG) | Publications Office of the European UnionBochum, Nordrhein-Westfalen
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05.12.2026noch 87 Tage
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06.08.2026
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu patentgeschützten Wirkstoffen-VV89

Die GWQ ServicePlus AG schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für drei patentgeschützte Arzneimittelwirkstoffe ab. Pharmaunternehmen können dem Vertrag jederzeit während der Laufzeit beitreten – es handelt sich um ein offenes Zulassungsmodell ohne Auswahlentscheidung. Vertragslaufzeit: 01.04.2026 – 31.03.2028 (24 Monate) Drei Lose: Los 1: Abrocitinib Los 2: Calcipotriol + Betamethason (Enstilar) Los 3: Formoterol + Glycopyrronium + Budesonid (Trixeo) Was zu tun ist: Vertrag in doppelter Ausfertigung unterzeichnen, PZN-Liste der betroffenen Präparate einreichen, Zulassungsnachweis (AMIce-Datenbank) sowie mehrere Erklärungen (Integrität, EU-Verordnung, Nachhaltigkeit) beifügen.

GWQ ServicePlus AG | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtDüsseldorf, Nordrhein-Westfalen
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10.08.2027noch 335 Tage
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28.02.2026
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Marktanalyse Arzneimittel-Rabattverträge

Auswertung aller Vergabeverfahren der letzten 6 Monate (502 aktive · 834 gesamt).

Letzte Aktualisierung: 09. September 2026

Neue Ausschreibungen pro Monat

Arzneimittel-Rabattverträge, deutschlandweit

+7.1% ggü. Vormonat
16
25
20
18
28
≈ 30
AprMaiJunJulAugSep

Sep läuft noch — gestrichelt = Hochrechnung auf den ganzen Monat (Basis für den Vormonatsvergleich).

Top-Auftraggeber

Meiste Ausschreibungen (6 Mon.)

1.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

673
2.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

408
3.

Techniker Krankenkasse

356
4.

AOK NordWest

225
5.

GWQ ServicePlus AG

158
100%
Offenes Verfahren
häufigste Verfahrensart
59 Tage
Ø Angebotsfrist
Veröffentlichung bis Frist (Median)
2,8 Mio €
Median-Volumen
typischer Auftragswert

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