Maßnahmen zur Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige – BuKSelb
Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum NORD) schreibt Beratungs- und Kenntnisvermittlungsmaßnahmen für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige nach § 16c SGB II öffentlich aus. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Jobcenter Osnabrück (20 Teilnehmende, keine Barrierefreiheit erforderlich) Los 2: Jobcenter Wilhelmshaven (15 Teilnehmende, Barrierefreiheit erforderlich) Drei Module je Los: Modul 1 (Pflicht): Bestandsaufnahme und -analyse (max. 2 Monate, 10 Std./TN) Modul 2 (optional): Beratung zur Unternehmensoptimierung (max. 3 Monate, 30 Std./TN) Modul 3 (optional): Neuausrichtung der Selbständigkeit (max. 1 Monat, 10 Std./TN) Wichtige Fristen: Angebotsfrist: 07.10.2026, 12:00 Uhr Bindefrist: bis 01.12.2026 Vertragsbeginn: 01.01.2027, Vertragsende: 30.09.2028 (zzgl. bis zu 2 Verlängerungsoptionen) Wertung: Nach dem AMDL-UFAB-Verfahren (100 Punkte) auf Basis einer Fallstudie und fünf Kriterien (regionale Zusammenarbeit 30%, die drei Module je 20%, Personaleinsatz 10%). Bieter benötigen eine AZAV-Trägerzulassung, mind. 2 Jahre Beratungserfahrung im Bereich Existenzgründung sowie vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren.
