Open-House-Verfahren Lizenzierung E-Ticket-Vertrieb bwtarif
1. Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Lizenzierungsverträgen für den Zeitraum vom 10.12.2023 (Fahrplanwechsel) bis einschließlich 09.12.2028 (Tag vor dem Fahrplanwechsel) über die Lizenzierung von Anbietern zum Vertrieb von elektronischen Tickets ("E-Tickets") für den Baden-Württemberg-Tarif. 2. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und einheitlicher Provisionsentgelte für alle am Verfahren Beteiligten vor. 3. In Bez
